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   VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13   

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VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13 (https://dejure.org/2015,17050)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 2 K 4825/13 (https://dejure.org/2015,17050)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 2 K 4825/13 (https://dejure.org/2015,17050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 1 S 1 BAföG, § 7 Abs 1 S 2 BAföG, § 7 Abs 3 BAföG, § 17 Abs 3 S 2 BAföG, Art 6 Abs 1 GG
    Ausbildungsförderung; Förderungsfähigkeit nach Erwerb eines ausländischen Berufsabschlusses; Ehe mit Deutschem; teleologische Reduktion

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Die Vorschrift gilt insbesondere nicht für im Ausland berufsqualifizierende Ausbildungsabschlüsse, die ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vor der Eheschließung im Herkunftsland erworben haben (BVerwG, Urt. v. 10.4.2008, 5 C 12/07, DVBl. 2008, 1058, juris Rn. 13).

    Über den Gesetzeswortlaut hinaus nahm die vor Inkrafttreten des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (v. 24.10.2010, BGBl. I S. 1422 - 23. BAföGÄndG) ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung an, dass im Fall der teleologischen Reduktion des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG hinsichtlich der im Ausland abgeschlossenen Ausbildung ein Ausbildungsabbruch vorliege (BVerwG, Urt. v. 10.4.2008, 5 C 12/07, DVBl. 2008, 1058, juris Rn. 15 ff.).

    Nichts anderes folgt aus der zur früheren Rechtslage ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die einen unabweisbaren Grund i.S.d. § 17 Abs. 3 Satz 2 BAföG mit folgender Begründung verneinte (BVerwG, Urt. v. 10.4.2008, 5 C 12/07, DVBl. 2008, 1058, juris Rn. 18):.

  • VG Hamburg, 22.09.2014 - 2 K 2118/14

    Ausbildungsförderung; Anerkennung eines ukrainischen Abschlusses; Eheschluss mit

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Sofern die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (zuletzt geändert am 29.10.2013, GMBl. S. 1094 - BAföGVwV 1991) niedergelegte Rechtsauffassung zu einem anderen Ergebnis käme, folgte das erkennende Gericht ihr nicht (so auch VG Hamburg, Urt. v. 22.9.2014, 2 K 2118/14).

    Der in den Genuss der teleologischen Reduktion des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG kommende Auszubildende ist nunmehr auch hinsichtlich der Förderungsart jedenfalls nicht schlechter zu stellen als derjenige, der aus wichtigem Grund erstmals die Fachrichtung wechselt oder erstmals die Ausbildung abbricht (VG Hamburg, Urt. v. 22.9.2014, 2 K 2118/14).

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Aufenthaltsrecht sind Nachzugsverzögerungen von bis zu einem Jahr, die bei der Visumserteilung für Ehegatten von Deutschen durch das Spracherfordernis entstehen, zumutbar (BVerwG, Urt. v. 4.9.2012, 10 C 12/12, BVerwGE 144, 141, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Diese norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bindet die Gerichte nicht und kann dem Gesetz keinen Inhalt zuschreiben, der mit der objektiven Rechtslage unvereinbar ist (BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, 5 C 14/11, BVerwGE 143, 314; Urt. v. 30.6.2010, 5 C 3/09, Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Diese norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bindet die Gerichte nicht und kann dem Gesetz keinen Inhalt zuschreiben, der mit der objektiven Rechtslage unvereinbar ist (BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, 5 C 14/11, BVerwGE 143, 314; Urt. v. 30.6.2010, 5 C 3/09, Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97

    Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Grundsätzlich sind im Ausland verbrachte Ausbildungszeiten bei einer Inlandsausbildung förderungsrechtlich zu berücksichtigen, wenn die ausländische Ausbildungsstätte den inländischen Ausbildungsstätten nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluss vergleichbar bzw. gleichwertig ist (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 3.96 - BVerwGE 106, 1 und - BVerwG 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 ).
  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Danach ist die Vorschrift einschränkend dahingehend auszulegen, dass sie nur Auszubildende betrifft, die sich bei offener Möglichkeit einer berufsbildenden Ausbildung im Inland für eine solche im Ausland entschieden haben (BVerwG, Urt. v. 31.10.1996, 5 C 21/95, BVerwGE 102, 200, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 3.96

    Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte bei Auslandsausbildung.

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Grundsätzlich sind im Ausland verbrachte Ausbildungszeiten bei einer Inlandsausbildung förderungsrechtlich zu berücksichtigen, wenn die ausländische Ausbildungsstätte den inländischen Ausbildungsstätten nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluss vergleichbar bzw. gleichwertig ist (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 3.96 - BVerwGE 106, 1 und - BVerwG 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 ).
  • VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15

    Ausbildungsförderung für ihr Studium im Bachelorstudiengang Sozialökonomie

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
    Der in Russland erworbene Abschluss ermöglicht in Deutschland nicht die Ausübung eines Berufs (vgl. zu einem in Mazedonien erworbenen rechtswissenschaftlichen Abschluss: VG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2015, 2 E 5/15).
  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 2 K 2876/13

    Umwandlung der Förderungsart für eine inländische Ausbildung

    Der in Weißrussland erworbene Abschluss ermöglicht in Deutschland nicht die Ausübung eines Berufs (vgl. zu einem in Mazedonien erworbenen rechtswissenschaftlichen Abschluss: VG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2015, 2 E 5/15, zu einem in Russland erworbenen rechtswissenschaftlichen Abschluss: VG Hamburg, Urt. v. 30.4.2015, 2 K 4825/13).

    Sofern die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (zuletzt geändert am 29.10.2013, GMBl. S. 1094 - BAföGVwV 1991) niedergelegte Rechtsauffassung zu einem anderen Ergebnis käme, folgte das erkennende Gericht ihr nicht (so auch VG Hamburg, Urt. v. 30.4.2015, 2 K 4825/13; Urt. v. 22.9.2014, 2 K 2118/14).

    Zwar betreffen diese Ausführungen zunächst den Fall, dass erst die Auslandsausbildung abgeschlossen, dann die Ehe mit einem Deutschen begründet und zuletzt die Inlandsausbildung aufgenommen wird (zu einem Einzelfall, in dem zunächst die Ehe mit einem Deutschen begründet und dann die Auslandsausbildung abgeschlossen wird: VG Hamburg, Urt. v. 30.4.2015, 2 K 4825/13).

    Der in den Genuss der teleologischen Reduktion des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG kommende Auszubildende ist nunmehr auch hinsichtlich der Förderungsart jedenfalls nicht schlechter zu stellen als derjenige, der aus wichtigem Grund erstmals die Fachrichtung wechselt oder erstmals die Ausbildung abbricht (VG Hamburg, Urt. v. 30.4.2015, 2 K 4825/13; Urt. v. 22.9.2014, 2 K 2118/14).

  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

    Das vom Oberverwaltungsgericht vertretene zusätzliche Erfordernis eines (kausalen) Zusammenhangs zwischen Aufenthaltsbegründung und Ausbildungsaufnahme im Inland ist daher in der Rechtsprechung der übrigen Instanzgerichte wie auch in der Literatur weder aufgestellt noch sinngemäß geprüft worden (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 18. März 2019 - 2 A 295/18 - juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. November 2016 - 15 K 400/15 - juris Rn. 23 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 12 A 58/10 - juris Rn. 19 f.), sondern der Sache nach und im Ergebnis zu Recht auf Ablehnung gestoßen (OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 4 Bs 47/15 - juris Rn. 19; VG Hamburg, Urteil vom 22. September 2014 - 2 K 2118/14 - juris Rn. 30 f.; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 E 5/15 - juris Rn. 13 und Urteil vom 30. April 2015 - 2 K 4825/13 - juris Rn. 19 ff.; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 37).
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